Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Emini Reinigungsfirma (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3.2 Zusätzliche Leistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden nach Aufwand gesondert berechnet.
3.3 Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung der Reinigungsarbeiten erforderlichen Räumlichkeiten, Anschlüsse (Wasser, Strom) und Abstellmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
4.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 Ausführung der Arbeiten
5.1 Die Reinigungsarbeiten werden zu den vereinbarten Zeiten durchgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeitszeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu verlegen.
5.2 Der Auftraggeber gewährleistet den Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten.
5.3 Hindernisse, die die ordnungsgemäße Durchführung der Reinigungsarbeiten beeinträchtigen, sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Bei Dauerverträgen beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart.
6.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
6.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
6.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
7.2 Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung ist auf die Deckungssumme der Versicherung begrenzt.
7.3 Schadensersatzansprüche sind innerhalb von 5 Werktagen nach Feststellung des Schadens schriftlich geltend zu machen.
7.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an bereits beschädigten oder mangelhaften Gegenständen, wenn der Schaden nicht durch die Reinigungsarbeiten verursacht wurde.
§ 8 Geheimhaltung
8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragsausführung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8.2 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nabburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Februar 2026